Bei

Schöne Grüße
Stephan
Auch dann hat der Träger noch keine ABE, also nein. Es wäre allerdings denkbar, dass man, wenn man mit der Konstruktion dann zum Tüv fährt dort eine Betriebserlaubnis bekommt, weil dann ja alle in Deutschland geltenden Vorschriften eingehalten würden.stefantom hat geschrieben:aber wenn ich ne beleuchtung dran hette werde das doch ok oder ?? zb beleuchtungsleiste an die fahreder gehangen oder
Zulassungsstelle? Du meinst den Schildermacher bei der Zulassungsstelle, nicht wahr?Kampfhamster79 hat geschrieben:Fahrradträger zur Zulassungstelle eins anfertigen lassen musst nicht gestempelt sein !!!
Genau so sehe ich das auch,von der Seite her dürfte es keinen Ärger geben.Nachtfalter hat geschrieben:Moin,
ein Fahrradträger braucht keine ABE. Der zählt als Ladung.
Benutzen darf man den wenn die Beleuchtung und das Nummernschild nicht verdeckt werden oder halt so wie stefantom es meint mit nem Beläuchtungs u. Nummernschildpaneel.